steuerliche Beziehungslehre
- steuerliche Beziehungslehre
Teilgebiet der finanzwissenschaftlichen Steuerlehre (⇡ Finanzwissenschaft), die die wechselseitige Abstimmung der einzelnen Steuerarten eines Systems herstellen soll. Die Einzelsteuern sollen sich in ihren Zwecken und Zielen ergänzen und kontrollieren.
- Zu unterscheiden: (1) In steuertechnischer Hinsicht: ⇡ Mehrgliedrige Steuern, Ergänzungsteuern, Folgesteuern und Kontrollsteuern; – (2) hinsichtlich der Erfassung von (zumeist negativen) Wirkungszusammenhängen: ⇡ Steueraushöhlung, ⇡ Steuerhäufung und ⇡ Kaskadenwirkung.
Lexikon der Economics.
2013.
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