steuerliche Beziehungslehre

steuerliche Beziehungslehre
Teilgebiet der finanzwissenschaftlichen Steuerlehre ( Finanzwissenschaft), die die wechselseitige Abstimmung der einzelnen Steuerarten eines Systems herstellen soll. Die Einzelsteuern sollen sich in ihren Zwecken und Zielen ergänzen und kontrollieren.
- Zu unterscheiden: (1) In steuertechnischer Hinsicht:  Mehrgliedrige Steuern, Ergänzungsteuern, Folgesteuern und Kontrollsteuern; – (2) hinsichtlich der Erfassung von (zumeist negativen) Wirkungszusammenhängen:  Steueraushöhlung,  Steuerhäufung und  Kaskadenwirkung.

Lexikon der Economics. 2013.

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